Seit dem 01. März 2020 gilt in Deutschland für bestimmte Gesundheits- und Gemeinschaftsreinrichtungen eine sogenannte Masern-Impfpflicht. Auf dieser Internetseite finden Sie allgemeine Informationen zum Thema sowie Informationen und Formulare für betroffene Einrichtungsleitungen, die zur Meldung von Personen an das Gesundheitsamt verpflichtet sind.