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Wenn ein Kind in der Schule sonderpädagogischer Unterstützung bedarf, kann ein Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs beim zuständigen Schulamt beantragt werden.

Der Antrag wird in der Regel durch die Erziehungsberechtigten über die Schule gestellt. Im Zuge dieses Verfahrens wird auch der Förderschwerpunkt festgelegt und unter Berücksichtigung des Elternwunsches ein schulischer Förderort vorgeschlagen.

Dies gilt auch für Kinder, bei denen Autismus diagnostiziert wurde. Schulkinder mit Autismus werden im Verfahren einem Förderschwerpunkt zugeordnet.

Die Erziehungsberechtigten können den schulischen Förderort für ihr Kind grundsätzlich frei wählen.