Sie stellen einen formlosen Vereinigungsantrag.
Dann prüfen wir, ob die Voraussetzungen der Grundstücksvereinigung erfüllt sind. Bei Zweifeln ziehen wir das jeweilige Grundbuchamt zu Rate.
Im negativen Fall erhalten Sie von uns eine Nachricht.
Im positiven Fall vereinbaren wir mit Ihnen einen Termin. Zu diesem müssen alle Eigentümer der betroffenen Grundstücke erscheinen – oder zumindest ein Eigentümer mit den notariellen Vollmachten der anderen. Wir nehmen den Vereinigungsantrag auf.
Antragsgemäß werden die Grundstücke vereinigt und die Flurstücke verschmolzen.
Zuletzt erhalten Sie von uns eine Fortführungsmitteilung (einschließlich eines Auszugs aus der Liegenschaftskarte) und vom Grundbuchamt eine Eintragungsbekanntmachung.