Die Gebühr für eine Grenzbescheinigung bemisst sich nach der Bearbeitungszeit (je angefangene Arbeitsviertelstunde 25,00 Euro).
Grenzbescheinigungen werden auch von Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und -ingenieuren (ÖbVI) angeboten, die derselben Gebührenordnung (VermWertKostO NRW) unterliegen.