Benötigen Sie einen Auszug aus dem Liegenschaftskataster beispielsweise für
- Bauvorhaben,
- Beleihungen,
- Erwerb oder Verkauf von Grundstücken,
- landwirtschaftliche und sonstige Belange?
Dann teilen Sie uns bitte in einem formlosen Schreiben per Brief, Fax oder E-Mail folgende Informationen mit:
- Gemarkung, Flur, Flurstücksnummer oder
- Gemeinde, Straße, Hausnummer oder
- Grundbuchbezirk, Grundbuchblattnummer oder
- Name des Grundstückseigentümers bzw. der -eigentümerin
Auszüge aus der Liegenschaftskarte stellen wir Ihnen in den Maßstäben 1:500, 1:1.000 und 1:2.000 als gedruckten Auszug oder elektronisch (pdf-Format) zur Verfügung – sowohl farbig als auch grau. Nennen Sie uns bitte das gewünschte Papierformat.
Auszüge aus der Liegenschaftsbeschreibung (Katasterbuchwerk) – mit Ausnahme des reinen Flurstücksnachweises – enthalten Eigentumsangaben und damit personenbezogene Daten. Deshalb dürfen wir nur Stellen mit berechtigtem Interesse Auskünfte erteilen. Hierzu gehören
- Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer,
- Erbbauberechtigte,
- Notare und Notarinnen sowie
- weitere Personen, die ihr berechtigtes Interesse darlegen.
Die Auszüge aus der Liegenschaftsbeschreibung erhalten Sie in gedruckter Form.
Auszüge aus dem Liegenschaftskataster erhalten Sie außerdem für das jeweilige Stadtgebiet bei den folgenden acht kreisangehörigen Städten: Erkrath, Heiligenhaus, Hilden, Langenfeld, Mettmann, Monheim am Rhein, Ratingen und Velbert, sowie für das gesamte Kreisgebiet im Büro der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure (ÖbVI) Andreas Benoit in Haan und Thomas Eicker in Wülfrath.