Der Antrag kann direkt von Ihnen gestellt werden.
- Sie laden alle Unterlagen unter "Unterlagen zum Download" herunter und füllen diese aus.
- Die erforderlichen Unterlagen können Sie einscannen und auch nachreichen.
- Bitte stellen Sie alle Kosten der Modernisierungsmaßnahmen in einer Tabelle auf und legen entsprechende Kostenvoranschläge bei.
- Alle Unterlagen können Sie unter "Kontakt" mit dem Kontaktformular an den Kreis Mettmann senden.
- Sie erhalten eine Eingangsbestätigung, fehlende Unterlagen und Informationen werden eingeholt.
- Das Familieneinkommen wird berechnet und mit der Einkommensgrenze verglichen. Hiervon hängt die grundsätzliche Förderung ab und in welcher Höhe Sie den Tilgungsnachlass erhalten können.
Ihr Familien-Nettoeinkommen abzüglich Ihrer finanziellen Belastungen durch bestehende und zukünftige Darlehen oder regelmäßige Zahlungen wie z. B. Unterhalt muss die Einkommensgrenze für die Tragbarkeit der Belastung (Mindestrückbehalt) überschreiten. Damit ist gewährleistet, dass Sie sich nicht überschulden.
- Es findet eine Ortsbesichtigung des Objektes statt (Termin wird mit Ihnen vereinbart).
- Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, kann eine Förderzusage durch den Kreis Mettmann erteilt werden.
- Den Darlehensvertrag schließen Sie mit der NRW.Bank.
- Nach 24 Monaten müssen die Modernisierungsmaßnahmen abgeschlossen sein und die Kosten sind mit den Rechnungen nachzuweisen.