Inhalt

Der Antrag kann direkt von Ihnen gestellt werden:

  • Sie laden alle Unterlagen unter "Unterlagen zum Download" herunter und füllen diese aus.
  • Die erforderlichen Unterlagen können Sie einscannen und auch nachreichen.
  • Alle Unterlagen können Sie unter "Kontakt" mit dem Kontaktformular an den Kreis Mettmann senden.
  • Sie erhalten eine Eingangsbestätigung.
  • Fehlende Unterlagen und Informationen werden von uns eingeholt.
  • Das Familieneinkommen wird berechnet und mit der Einkommensgrenze verglichen. Hiervon hängt die grundsätzliche Förderung ab und in welcher Höhe Sie das Darlehen erhalten können.
    Ihr Familien-Nettoeinkommen – abzüglich Ihrer finanziellen Belastungen durch bestehende und zukünftige Darlehen oder regelmäßige Zahlungen wie zum Beispiel Unterhalt – muss die Einkommensgrenze für die Tragbarkeit der Belastung (Mindestrückbehalt) überschreiten. Damit ist gewährleistet, dass Sie sich nicht überschulden.
  • Es findet eine Ortsbesichtigung des Objektes statt (der Termin wird mit Ihnen vereinbart) und die Kosten des Objektes werden auf Angemessenheit überprüft.
  • Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, kann eine Förderzusage durch den Kreis Mettmann erteilt werden.
  • Den Darlehensvertrag schließen Sie mit der NRW.Bank.

Bitte vereinbaren Sie den Termin mit dem Notar nicht zu kurzfristig. Die Bearbeitung des Antrages und des Darlehensvertrags mit der NRW.Bank dauert einige Zeit (siehe Kundeninformation der NRW.Bank).