Im Falle einer Bewilligung werden Verwaltungsgebühren erhoben.
Gebühren für Anträge bis zum 31.12.2024: 400 Euro
Gebühren für Anträge ab 01.01.2025: 350 Euro plus 0,4% der bewilligten Darlehenssumme, maximal 1.000 Euro. Mangelnde Mitwirkung nach Antragstellung: 350 Euro