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Ein wichtiger Hinweis vorab

Selbst wenn Ihre persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind kann es sein, dass die Mittel, welche dem Kreis Mettmann zugewiesen wurden, bereits ausgeschöpft sind. Auch in diesem Fall ist – unabhängig von Ihren persönlichen Verhältnissen – keine Förderung möglich.

Gefördert werden

  • Haushalte, die bestimmte Einkommensgrenzen einhalten.

Nähere Informationen finden Sie dazu unter: Chancenprüfer Wohneigentum (NRW.Bank)

Eine Förderung ist nicht möglich, wenn

  • das Einkommen nicht den Fördervoraussetzungen entspricht
  • eine Tragbarkeit der geplanten Finanzierung nicht gegeben ist
  • eine Kostenangemessenheit nicht gegeben ist
  • der Antrag nach Baubeginn gestellt wird