Haushaltsplan des Kreises Mettmann
Der Haushaltsplan ist die Grundlage des wirtschaftlichen Handelns der Verwaltung. Erst wenn alle Gremien und Institutionen einen Haushaltsplan freigegeben haben, darf die Verwaltung nach diesem Plan wirtschaften. Die maximale Transparenz ist ein wichtiger Ausfluss aus der demokratischen Rechtsordnung.
Der Haushaltsplan wird regelhaft für ein ganzes Jahr aufgestellt. Darin plant die Verwaltung Erträge und Aufwendungen, plant Investitionen, Abschreibungen und Personalkosten, so dass eine solide Ergebnis- und Finanzplanung für das bevorstehende Jahr vorliegt.
Der Planentwurf wird dem Kreistag und seinen Gremien zur Prüfung und Beratung vorgelegt. Die gewählten Politiker hinterfragen Planungsinhalte, verlangen Streichungen oder bringen Zusätze ein.
Für die kreisangehörigen Städte hat der Kreishaushalt eine große Bedeutung. Die Städte finanzieren mit Ihren Umlagebeiträgen maßgeblich den Haushalt des Kreises Mettmann und haben daher das Recht, dem Kreistag ihre Sichtweise im Rahmen des sogenannten Benehmensherstellungsverfahrens darzulegen. Am Ende des Beratungs- und Verhandlungsprozesses wird der Haushalt in einer Kreistagssitzung verabschiedet.
Damit noch nicht genug: Auch die Bezirksregierung in Düsseldorf prüft den Haushaltsplan darauf, ob dieser rechtskonform ist und die Ausgaben und Investitionen auch durch Einnahmen und Erträge gedeckt sind und dabei die finanzielle Leistungsfähigkeit des Kreises Mettmann und seiner angehörigen Städte nicht überfordert. Erst nach der Freigabe durch die Bezirksregierung tritt der Haushaltsplan verbindlich in Kraft.
Unter diesem Link finden Sie die Anleitung zur Bedienung des nachstehend für Sie veröffentlichten Interaktiven Haushaltes.
Haushaltsjahr 2025
- (5.2 MB)
- (7.5 MB)
Haushaltsjahr 2024
Haushaltsjahr 2022/2023
Der Haushaltsplan für die Jahre 2022 und 2023 wurde als sogenannter Doppelhaushalt beschlossen. Auch bei einem Doppelhaushalt plant die Verwaltung für jedes Jahr einzeln, erledigt die Planungsarbeit jedoch in einem "Rutsch". Gleichermaßen erhalten die kreisangehörigen Städte mehr Planungssicherheit und den politischen Gremien bleibt mehr Zeit für die Beratung anderer Themen. In zwei Jahren kann sich jedoch auch mehr verändern, so dass regelhaft Nachträge für den Haushalt eingebracht werden.
- PDF-Datei: Nachtragshaushaltsplans 2023
- PDF-Datei: Haushaltsplan 2022/2023
- PDF-Datei: Rede von Landrat Thomas Hendele zur Einbringung des Doppelhaushalts 2022/2023
- PDF-Datei: Präsentation von Kreisdirektor und Kämmerer Martin M. Richter zur Einbringung des Kreishaushalts 2022/2023
- PDF-Datei: Haushaltsrede des Vorsitzenden der CDU-Fraktion
- PDF-Datei: Haushaltsrede der Vorsitzenden der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
- PDF-Datei: Haushaltsrede des Vorsitzenden der SPD-Fraktion
- PDF-Datei: Haushaltsrede des Vorsitzenden der AfD-Fraktion
- PDF-Datei: Haushaltsrede des Vorsitzenden der FDP-Fraktion
- PDF-Datei: Haushaltsrede der Vorsitzenden der Fraktion UWG-ME
- PDF-Datei: Haushaltsrede des Sprechers der Gruppe PIRATEN
Haushaltsjahr 2020/2021
Der Haushaltsplan für die Jahre 2020 und 2021 wurde als sogenannter Doppelhaushalt beschlossen. Auch bei einem Doppelhaushalt plant die Verwaltung für jedes Jahr einzeln, erledigt die Planungsarbeit jedoch in einem "Rutsch". Gleichermaßen erhalten die kreisangehörigen Städte mehr Planungssicherheit und den politischen Gremien bleibt mehr Zeit für die Beratung anderer Themen. In zwei Jahren kann sich jedoch auch mehr verändern, so dass regelhaft Nachträge für den Haushalt eingebracht werden.
- PDF-Datei: Verabschiedeter Nachtragshaushaltsplan 2021 (Digitalversion)
- PDF-Datei: Rede des Landrats Thomas Hendele zum Entwurf des Nachtragshaushaltsplans 2021
- PDF-Datei: Präsentation des Kreisdirektors und Kreiskämmerers Martin M. Richter zum Entwurf des Nachtragshaushaltsplans 2021
- PDF-Datei: Haushaltsplan 2020/2021
- PDF-Datei: Rede von Landrat Thomas Hendele zur Einbringung des Kreishaushalts 2020/2021
- PDF-Datei: Rede von Kreisdirektor und Kämmerer Martin M. Richter zur Einbringung des Kreishaushalts 2020/2021
Haushaltsjahr 2019
Der Haushaltsplan 2019 wurde regulär für ein Jahr geplant.