Inhalt

Wenn Sie unseren Fahrdienst nutzen,

  • stehen Ihnen im Quartal 700 km für eine beliebige Anzahl von Fahrten zur Verfügung. Auch An- und Rückfahrten werden dabei auf das Kontingent angerechnet.
  • müssen Sie sich für jeden gefahrenen Kilometer mit 30 Cent beteiligen. Dies gilt auch für alle Kilometer für An- und Rückfahrten. Bei Gruppenfahrten beträgt der Eigenanteil für jeden mitfahrenden Teilnehmenden 20 Cent. Der Eigenanteil wird direkt zwischen Ihnen und dem jeweiligen Fahrdiensttragenden abgerechnet.
  • dürfen die Fahrten ausschließlich zur Freizeitgestaltung und zur Besorgung persönlicher Angelegenheiten verwendet werden. Sofern andere Kostenträgerschaften für diese Fahrten zuständig sind (zum Beispiel Krankenkassen für den Besuch der ärztlichen Sprechstunde ), können Sie unseren Fahrdienst leider nicht in Anspruch nehmen.