Hierfür benötigen Sie einen Berechtigungsnachweis. Diesen Nachweis erhalten Sie, wenn Sie
- im Besitz eines Schwerbehindertenausweises mit dem Merkzeichen aG (außergewöhnliche Gehbehinderung) sind und
- Ihren ständigen Wohnsitz im Kreisgebiet haben.
Von der Berechtigung ausgeschlossen sind Personen, auf die wegen ihrer Behinderung ein steuerbegünstigtes oder steuerbefreites Kraftfahrzeug zugelassen ist.