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Hierfür benötigen Sie einen Berechtigungsnachweis. Diesen Nachweis erhalten Sie, wenn Sie

  • im Besitz eines Schwerbehindertenausweises mit dem Merkzeichen aG (außergewöhnliche Gehbehinderung) sind und
  • Ihren ständigen Wohnsitz im Kreisgebiet haben.

Von der Berechtigung ausgeschlossen sind Personen, auf die wegen ihrer Behinderung ein steuerbegünstigtes oder steuerbefreites Kraftfahrzeug zugelassen ist.