Inhalt

Die Eltern dieser Kinder erhalten eine Einladung von der Grundschule in welcher das Testverfahren von einer Lehrkraft durchgeführt wird. Das Verfahren des Testinstruments „Besuch im Pfiffikushaus“ durchgeführt. Der Testleitende teilt den Eltern im Anschluss mit, ob das Kind eine zusätzliche Sprachförderung benötigt.

Die Teilnahme an der Sprachstandsfeststellung und die ggf. damit verbundene Teilnahme an einer zusätzlichen Sprachförderung sind grundsätzlich verpflichtend.