Inhalt

Im Kreis Mettmann gibt es derzeit 37 bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger. Diese werden durch uns beaufsichtigt. Wir sind für die Beitreibung von Kehr- und Überprüfungsgebühren zuständig, bereiten Neueinteilungen der Kehrbezirke vor und setzen erforderliche Schornsteinfegerarbeiten – wenn nötig – auch zwangsweise durch.