Inhalt
  • formloser schriftlicher Antrag auf Erteilung der gewünschten Berufserlaubnis
  • amtlich beglaubigte/bestätigte Kopie des gültigen Passes/Ausweises sowie des Aufenthaltstitels
  • Bescheinigung durch die Zentrale Anerkennungsstelle für Gesundheitsberufe (BZR Münster) über das positive Ergebnis der Gleichwertigkeitsprüfung
  • Ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufs (bei Antragstellung nicht älter als 3 Monate)
  • Amtliches erweitertes Führungszeugnis (zur Vorlage bei einer Behörde, Belegart OE) als Nachweis über die Zuverlässigkeit zur Ausübung des Berufs (bei Antragstellung nicht älter als 3 Monate)
  • in der Regel Vorlage eines Zertifikats (auf Grundlage des Niveaus nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen) über Fachsprachenkenntnisse orientiert am Sprachniveau B 2 bzw. bei Antragstellung nach dem Gesetz über den Beruf des Logopäden orientiert am Sprachniveau C2

Ihr Antrag wird in der Regel nach Aktenlage entschieden. Ein persönliches Erscheinen im Gesundheitsamt ist nicht erforderlich.