Entscheidet die Anerkennungsstelle zu Ihren Gunsten, prüft anschließend das Gesundheitsamt auf Antrag Ihre persönlichen Voraussetzungen für die Erteilung der entsprechenden Berufserlaubnis (Berufsurkunde). Dazu gehören unter anderem ausreichende umgangs- und fachsprachliche Deutschkenntnisse.