Inhalt
  • Wohnsitz im Kreis Mettmann
  • Per Feststellungsbescheid anerkannte Gleichwertigkeit des Ausbildungsstandes zu einer deutschen Ausbildung in einem Gesundheitsfachberuf.
    Diese Prüfung erfolgt durch die Zentrale Anerkennungsstelle für Gesundheitsberufe bei der Bezirksregierung Münster.
  • Gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufs
  • Persönliche Zuverlässigkeit zur Ausübung des Berufs
  • Ausreichende umgangs- und fachbezogene Kenntnisse der deutschen Sprache (mindestens Sprachniveau B2; bei angehenden Logopädinnen und Logopäden mindestens Sprachniveau C2)