- Wohnsitz im Kreis Mettmann
- Per Feststellungsbescheid anerkannte Gleichwertigkeit des Ausbildungsstandes zu einer deutschen Ausbildung in einem Gesundheitsfachberuf.
Diese Prüfung erfolgt durch die Zentrale Anerkennungsstelle für Gesundheitsberufe bei der Bezirksregierung Münster. - Gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufs
- Persönliche Zuverlässigkeit zur Ausübung des Berufs
- Ausreichende umgangs- und fachbezogene Kenntnisse der deutschen Sprache (mindestens Sprachniveau B2; bei angehenden Logopädinnen und Logopäden mindestens Sprachniveau C2)