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Als Mitgliedskörperschaft des LVR muss der Kreis Mettmann im Zuge des digitalen Workflows eine Stellungnahme zum Antrag abgeben. Da die Antragsfrist beim Landschaftsverband jährlich am 31. März für das Folgejahr endet, müssen Antragstellende den Antrag bis Ende Februar online ausgefüllt haben und den Workflow starten.