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Die Antragstellung ist nur online über ein digitales Formular möglich. Antragsberechtigt sind neben dem Kreis Mettmann als Mitgliedskörperschaft des LVR auch die kreisangehörigen Städte, Museen, Archive, Sammlungen, operativ tätige Stiftungen, rechtsfähige, gemeinnützige Vereine und Institutionen, Jugend- und Bürgerzentren in gemeinnütziger Trägerschaft, kirchliche Institutionen und Fördervereine. Ausführliche Informationen zur regionalen Kulturförderung des Landschaftsverbandes Rheinland liefern Ihnen die Förderrichtlinien des LVR, die im Download-Bereich auf der Homepage des LVR zur Verfügung stehen. Auch der Link zum digitalen Antragsformular steht dort bereit.