Inhalt

Für Reisen bis zu 30 Tage in Mitgliedsstaaten des Schengener Abkommens benötigen Sie die Bescheinigung zum Mitführen von Betäubungsmittel nach dem Schengen Abkommen.

Für Reisen in Staaten außerhalb des Schengen-Abkommens benötigen Sie die Bescheinigung zum Mitführen von Betäubungsmitteln in Länder außerhalb des Schengener Abkommens zu verwenden.