Für Reisen bis zu 30 Tage in Mitgliedsstaaten des Schengener Abkommens benötigen Sie die Bescheinigung zum Mitführen von Betäubungsmittel nach dem Schengen Abkommen.
Für Reisen in Staaten außerhalb des Schengen-Abkommens benötigen Sie die Bescheinigung zum Mitführen von Betäubungsmitteln in Länder außerhalb des Schengener Abkommens zu verwenden.