Es entstehen Kosten für die Teilungsvermessung als solche sowie für ihre Übernahme ins Liegenschaftskataster. Die Kosten hängen ab von der Flächengröße, der Anzahl sowie dem Bodenrichtwert der Grundstücke.
Teilungsvermessungen werden auch von Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren und -ingenieurinnen (ÖbVI) angeboten, die derselben Gebührenordnung (VermWertKostO NRW) unterliegen.