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In einer örtlichen Vermessung untersuchen wir die alten Grenzen und kennzeichnen die neuen mit Grenzzeichen. Das Vermessungs- und Katastergesetz gestattet es, hierzu Ihre und benachbarte Grundstücke sowie bauliche Anlagen zu betreten oder zu befahren. In einer Grenzniederschrift beurkunden wir, dass Sie und die anderen Beteiligten das Ergebnis der Grenzfeststellung sowie der Abmarkung anerkennen.

Das Ergebnis der Vermessung wird Ihnen in Form von Auflassungsschriften und einer aktualisierten Liegenschaftskarte mitgeteilt. Das Grundbuchamt und das Finanzamt erhalten von uns ebenfalls eine Mitteilung über die Änderungen.

Im Gespräch mit Ihnen ermitteln wir die notwendigen vermessungstechnischen Maßnahmen. So können unnötige Kosten vermieden werden. In Einzelfällen führt beispielsweise auch eine Sonderung – eine Grundstücksteilung ohne Vermessung – zum Ziel.