Nach Fertigstellung Ihres Bauvorhabens ermitteln wir durch eine örtliche Gebäudeeinmessung die Lage des neuen Gebäudes oder Gebäudeteils. Das Vermessungs- und Katastergesetz gestattet es, hierzu Ihre und benachbarte Grundstücke sowie bauliche Anlagen zu betreten oder zu befahren.
Das Ergebnis der Vermessung fließt in das Liegenschaftskataster ein und dient somit seiner Fortführung. Ist dies geschehen, erhalten Sie einen aktuellen Auszug aus der Liegenschaftskarte, der das eingemessene Gebäude beziehungsweise den Anbau darstellt.
Im Gespräch mit Ihnen ermitteln wir die notwendigen vermessungstechnischen Maßnahmen. So können unnötige Kosten vermieden werden.