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Die Fahrten sind von den Gruppen selbstständig vorzubereiten. Neben dem Wohnort der Teilnehmenden müssen noch mindestens zwei weitere kreisangehörige Städte besucht werden. Außerdem ist ein Besuch eines Museums oder einer anderen öffentlichen Einrichtung zu berücksichtigen.

Am Nachmittag ist in der Regel ein Empfang beim Landrat und ein gemeinsames Kaffeetrinken im Kreishaus vorgesehen. Dieser Termin kann in Absprache auch auswärtig stattfinden.

Schulklassen beziehungsweise Jugendgruppen freier, kommunaler oder kirchlicher Trägerschaften aus dem Kreis Mettmann bekommen auf Antrag sogar die Kosten für eine Rundfahrt in Höhe von maximal 550 Euro erstattet. Die einzigen Bedingungen sind, dass die Ziele im Kreis Mettmann liegen, die Fahrt wenigstens fünf Stunden dauert und mindestens 20 Personen teilnehmen. Dabei ist freigestellt, ob die Fahrt per Bus, Fahrrad oder mit dem ÖPNV durchgeführt wird.