Inhalt

Ihren Antrag reichen Sie bitte postalisch, per E-Mail (im pdf-Format), über unsere verschlüsselten Online-Formulare oder beim Bürgerbüro Ihrer Stadt (außer in Ratingen und Velbert) ein (siehe Internetlinks unten). Dort erfahren Sie dann auch, welche Voraussetzungen für Sie gelten und ob weitere Unterlagen eingereicht werden müssen. Natürlich können Sie sich auch vorab durch Ihre Sachbearbeiterin oder Ihren Sachbearbeiter telefonisch beraten lassen.

Verlängerung

Wir bemühen uns, Sie etwa drei Monate vor Ablauf der Gültigkeit Ihres Aufenthaltstitels oder Ihres Reisepasses schriftlich über das weitere Verfahren zu informieren. Sollten Sie zwei Monate vor Ablauf noch keine Post von uns erhalten haben, reichen Sie bitte Ihren Verlängerungsantrag und die dazu gehörenden Unterlagen unaufgefordert beim Bürgerbüro Ihrer Stadt ein. Sie erhalten dann nach Prüfung Ihres Antrages per Post Informationen von uns über das weitere Vorgehen.

Achten Sie unbedingt darauf, dass Sie Ihren Verlängerungsantrag während der Gültigkeitsdauer Ihrer laufenden Aufenthaltserlaubnis stellen. Verspätet gestellte Anträge können erhebliche Nachteile für Sie bringen (Verlust der Arbeitserlaubnis, anzurechnende Aufenthaltszeiten).