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Als Bürgerinnen und Bürger des Kreises Mettmann können Sie beantragen (Bürgerbegehren), dass Sie anstelle des Kreistags über eine Angelegenheit des Kreises selbst entscheiden (Bürgerentscheid). Außerdem kann der Kreistag mit einer Zweidrittelmehrheit beschließen, dass über eine Angelegenheit des Kreises ein Bürgerentscheid stattfinden soll (Kreistagsbürgerentscheid).