Kinder- und Jugendärztlicher Dienst
Aufgaben des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes sind die Beratung zum Gesundheitszustand und zu gesundheitsfördernden Maßnahmen, amtsärztliche Begutachtungen behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder und Jugendlicher sowie Einschulungs- und Reihenuntersuchungen. Die Schuleingangsuntersuchung umfasst unter anderem die Feststellung des Hör- und Sehvermögens, der Motorik, der Sprachfähigkeit und der geistigen Entwicklung.