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Veterinärwesen und tierärztliche Lebensmittelüberwachung

Die Überwachung der Tierhaltungs- und Lebensmittelbetriebe obliegt der Abteilung für Veterinärwesen und tierärztliche Lebensmittelüberwachung. Sie sind zuständig für die Überprüfung von Fleisch- und Fischverarbeitungsbetriebe, Hygienevorschriften, Arzneimitteleinsatz, Seuchenvorbeugung und kontrollieren tierschutzrechtliche Bestimmungen sowohl im kommerziellen als auch im privaten Bereich.