Schulamt als untere staatliche Schulaufsichtsbehörde
Das Schulamt als untere staatliche Schulaufsichtsbehörde nimmt die Dienst- und Fachaufsicht über die Grundschulen, Hauptschulen und bestimmte Förderschulen wahr. Es ist für die Beratung und Unterstützung der Schulen verantwortlich und betreibt die Schulentwicklungsplanung.
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