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Thermografische Erfassung mit Flugzeug und Fahrzeug

Die thermografische Erfassung besteht aus zwei Schritten und wird in den beiden Heizperioden von Januar 2025 bis März 2026 stattfinden. Im ersten Schritt wird ein Spezialflugzeug das Kreisgebiet überfliegen, um Wärmebilder der Gebäudedächer aufzunehmen. Dies wird voraussichtlich zwischen Januar und März 2025 durchgeführt werden können.

Im zweiten Schritt wird ein mit einer Thermografie-Kamera ausgestatteter Pkw im Kreisgebiet die Häuserfassaden aufnehmen. Dieses Unterfangen startet in dieser Heizperiode mit den Städten Erkrath und Langenfeld. Aufgrund der Abhängigkeit von den Witterungsverhältnissen bei einer thermografischen Erfassung kann nicht garantiert werden, dass beide Städte in der Heizperiode 2025 vollständig erfasst werden können. Die Befahrung des gesamten Kreisgebietes soll bis März 2026 abgeschlossen werden.

Kurzfristige Ankündigungen der Aufnahmezeiträume können den Social-Media-Kanälen des Kreises entnommen werden. Sollten gute Witterungsverhältnisse bevorstehen, die eine Befliegung und Befahrung zulassen, werden die Bürgerinnen und Bürger dort darauf aufmerksam gemacht werden. Für optimale Ergebnisse der thermografischen Erfassung ist es ratsam, die Türen und Fenster der Gebäude geschlossen zu halten und die Raumtemperaturen mindestens 15 Grad über der Außentemperatur zu halten, um Thermografiebilder mit möglichst hoher Aussagekraft zu gewinnen.

Individuelle Energieberichte

Auf Grundlage der Thermografiebilder sollen Hausbesitzerinnen und -besitzer – unter strikter Einhaltung des Datenschutzes – gezielte Informationen über den energetischen Zustand ihrer Gebäude in Form von Energieberichten erhalten können. Zu diesem Zweck werden die thermografischen Bilder unter Hinzunahme öffentlich zugänglicher Daten (z. B. Gebäudetyp, Daten aus dem Energieatlas des LANUV NRW wie Wohnfläche, Gebäudealter etc. oder Daten aus dem Wärmekompetenzzentrum Wärmewende NRW) analysiert und individuelle Energieberichte erstellt.

Diese Energieberichte sollen sowohl privaten Hausbesitzenden als auch den Eigentümerinnen und Eigentümern von gewerblich genutzten Gebäuden gegen ein voraussichtliches Entgelt von rund 60 Euro direkt vom Dienstleister, der MVV Regioplan, zur Verfügung gestellt werden und konkrete Vorschläge für eine Gebäudemodernisierung liefern. Die Energieberichte werden Aussagen über den energetischen Zustand des Gebäudes sowie konkrete Maßnahmenvorschläge für energetische Sanierungsmaßnahmen und Vorschläge für das weitere Vorgehen enthalten.

Die individuellen Energieberichte können erst von den Gebäudebesitzern abgerufen werden, wenn die Befliegung, die Befahrung und die Datenauswertung abgeschlossen sind. Für die Städte Erkrath und Langenfeld kann dies, geeignete Witterungsverhältnisse vorausgesetzt, schon ab Mai 2025 möglich sein. Die Energieberichte für alle anderen Städte des Kreisgebietes können voraussichtlich ab Mai 2026 bestellt werden.

Aktuell werden Beratungsformate entwickelt, welche die Bürgerinnen und Bürger im Umgang mit ihren individuellen Energieberichte gezielt unterstützen sollen. Auch sollen potentielle Möglichkeiten für weitere Vorgehensweisen präsentiert werden. Die Beratungsangebote entstehen in enger Zusammenarbeit mit den Partnern der Kreisverwaltung.

Kreisweite Wärmelandkarte

Im Anschluss an die Erstellung der individuellen Energieberichte werden (näherungsweise) Rückschlüsse über die Energieeffizienz der Gebäude möglich sein. Aus diesen Werten wird eine öffentlich zugängliche Wärmelandkarte entwickelt, die einen Überblick über die Energieeffizienzpotentiale geben soll. Für die Darstellung der Wärmelandkarte werden lediglich aggregierte Daten von mindestens fünf Gebäuden verwendet, sodass keine Rückschlüsse auf einzelne Gebäude gezogen werden können.

Die gewonnenen Erkenntnisse über die Energieeffizienz sollen nicht nur den Hausbesitzern zugutekommen, auch den kreisangehörigen Städten sollen sie als belastbare Stütze bei der Erstellung ihrer kommunalen Wärmeplanung dienen können. Die individuellen Energieberichte können hingegen nur von den Gebäudeeigentümern selbst angefordert werden und werden nicht an Dritte weitergegeben.