Nach Übermittlung Ihres Hinweises über das digitale Hinweisgebersystem an die interne Meldestelle erhalten Sie Zugangsdaten. Um über den Stand der Bearbeitung informiert zu bleiben, müssen Sie sich aktiv mit den Zugangsdaten von Zeit zu Zeit anmelden - auch um auf eventuelle Rückfragen antworten zu können.
Innerhalb einer Woche erhalten Sie eine Bestätigung des Eingangs Ihres Hinweises.
Seitens der Kanzlei wird geprüft, ob Ihre Meldung unter den Anwendungsbereich des HinSchG fällt. Sollte dies der Fall sein, so werden die Informationen unter Wahrung der Vertraulichkeit an die zentrale Ansprechperson innerhalb der Kreisverwaltung weitergeleitet, damit notwendige Folgemaßnahmen ergriffen werden können.
Sie werden innerhalb von drei Monaten darüber informiert, wie mit Ihrem Hinweis umgegangen wurde und welche Schritte eingeleitet wurden. Die Rückmeldung umfasst die Mitteilung geplanter sowie bereits ergriffener Folgemaßnahmen, sofern dadurch interne Nachforschungen oder Ermittlungen nicht berührt und die Rechte der Personen, die Gegenstand einer Meldung sind oder die in der Meldung genannt werden, nicht beeinträchtigt werden.