Inhalt

Der persönliche Anwendungsbereich umfasst alle natürlichen Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben und diese an die Meldestellen melden möchten (hinweisgebende Personen). Diese sind

  • Personen, die für die Kreisverwaltung arbeiten (Beschäftigte, auch angehende/ehemalige Beschäftigte, in die Kreisverwaltung abgeordnete Beschäftigte) oder
  • Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit in Verbindung zu ihr stehen (z. B. Auftragnehmer, Lieferanten sowie sonstige Personen, die im Dienstleistungsbezug zur Kreisverwaltung stehen)