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Schulen sind ausdrücklich aufgefordert und willkommen, aktiv bei der Schulpsychologischen Beratungsstelle Unterstützung anzufragen, ob in der Prävention, Intervention oder Postvention.

Im Falle einer schulischen Krise kommen wir jedoch nicht proaktiv auf Sie zu, Sie müssen uns anfragen:
Da unser Angebot auf psychologischen Arbeitsprinzipien beruht, bleibt unser Angebot freiwillig, unabhängig von Dritten und vertraulich. Niemand ist im Falle einer schulischen Krise dazu verpflichtet, die Schulpsychologie um Unterstützung zu bitten. Auf Ihre Anfrage hin beraten wir Sie im Krisenprozess nach fachlichen Kriterien und Prinzipien. Sämtliche Entscheidungen in schulischen Krisen obliegen der Schulleitung und der Schulgemeinschaft – die Schulpsychologie fungiert als begleitende, beratende, unabhängige Institution, auch unabhängig von der Schulaufsicht oder anderen Diensten und Stellen.

Senden Sie uns für den Fall, dass Sie Unterstützung bei einer akuten schulischen Krise wünschen, eine kurze E-Mail und ihre Kontaktdaten an schulberatung@kreis-mettmann.de, gerne mit dem Betreff: Bitte um Kontaktaufnahme im schulischen Krisenfall.
Wir melden uns so bald wie möglich bei Ihnen.