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Heilpraktikerüberprüfung

Wer Heilkunde ausüben möchte, benötigt grundsätzlich eine ärztliche Approbation. Eine Ausnahme hiervon bildet das Berufsfeld der Heilpraktiker_innen. Auch sie dürfen die Heilkunde beruflich ausüben, sofern zuvor eine entsprechende Erlaubnis erteilt wurde. Hierzu ist es notwendig durch eine Prüfung die erforderlichen Kenntnisse nachzuweisen.

Allgemeine Heilpraktikererlaubnis und Erlaubnis im Bereich der Psychotherapie

Aufgrund einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen dem Kreis Mettmann und der Stadt Solingen, werden die Prüfungen zum/zur allgemeinen Heilpraktiker_in sowie die Prüfungen für alle weiteren sektoralen Bereiche vom Gesundheitsamt der Stadt Solingen durchgeführt: Stadt Solingen - Heilpraktikerprüfung

Erlaubnis im Bereich der Physiotherapie und der Podologie

Aufgrund einer öffentlich- rechtlichen Vereinbarung zwischen dem Kreis Mettmann und der Stadt Düsseldorf, wird diese Aufgabe für die Heilpraktiker_innen beschränkt auf den Bereich der Physiotherapie und der Podologie, vom Gesundheitsamt der Stadt Düsseldorf durchgeführt: Stadt Düsseldorf - Heilpraktikerprüfung