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Gremium für Menschen mit Behinderung

Die Interessensvertretungen von Menschen mit Behinderung der kreisangehörigen Städte und die Abteilung Behindertenförderung und -koordination der Kreisverwaltung Mettmann kommen regelmäßig zusammen. Wir befassen uns mit Themen zur Teilhabe am Gemeinschaftsleben und der Barrierefreiheit.

Nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG NRW) bedeutet Barrierefreiheit, dass für Menschen mit Behinderungen

"... alle Lebensbereiche,  in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sein müssen".

Das Gremium für den Kreis Mettmann

Das Gremium besteht aus Behindertenbeauftragten, -koordinatorinnen, -koordinatorn und Beiräten von Menschen mit Behinderung. Wir haben das  Ziel, dass sich die Interessensvertretungen aus den kreisangehörigen Städten vernetzen und Handlungsempfehlungen entwickeln, die die Partizipations- und Angebotsstruktur für Menschen mit Behinderung unterstützen. Die Geschäftsführung dieses Gremiums liegt bei der Abteilung Behindertenförderung und -koordination des Kreises Mettmann.

Der Arbeitskreis NRW

Mit der Vernetzung der hauptamtlichen Behindertenbeauftragten und -koordinatoren auf Landesebene befasst sich der "Arbeitskreis der Behindertenbeauftragten und Koordinatoren NRW" an dem die Abteilung Behindertenförderung und -koordination regelmäßig teilnimmt.