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Personalausweis

In Deutschland müssen alle Bürger ab 16 Jahren einen gültigen Personalausweis besitzen, sofern sie keinen gültigen Reisepass haben. Auch für Kinder unter 16 Jahren kann ein Personalausweis ausgestellt werden, wenn beide sorgeberechtigten Elternteile gemeinsam den Antrag stellen und unterschreiben. Der Antragsteller muss unabhängig vom Alter persönlich erscheinen, da eine Vertretung mit Vollmacht aufgrund der erforderlichen Unterschrift und Identitätsprüfung nicht möglich ist.

Für Fragen oder Anträge zum Personalausweis ist die Stadtverwaltung des Wohnortes des Antragstellers zuständig, nicht die Kreisverwaltung. Die angegebenen Links führen zu den Informationsangeboten der Städte im Kreis Mettmann.