Wie musste der Antrag gestellt werden und welche Unterlagen sind einzureichen?
Der Förderantrag musste in Form eines digitalen Dokumentes beim Kreis Mettmann eingereicht werden. Das Antragsverfahren ist bereits geschlossen. Es können keine Anträge mehr gestellt werden.
Nach Ablauf des Zeitraums für die Antragsstellung wird, wird ein Losverfahren über die Zuwendungsempfangenden entscheidet, da die die Anzahl der eingegangenen Antragssteller die maximal mögliche Anzahl an Förderungen übersteigt.
Der Antrag musste zwingend vor dem Kauf und Beginn der Maßnahmen zur Installation der Stecker-PV-Anlage gestellt werden. Wird die Maßnahme (Kauf oder Bestelldatum) nach Antragsstellung, jedoch vor Erhalt des Zuwendungsbescheides begonnen, erfolgt dies auf eigenes Risiko.
Für Mieterinnen und Mieter mit geringem Einkommen, die Anspruch auf eine erhöhte Förderquote geltend machen möchten, wird ein eigenes Antragsverfahren aufgesetzt. Dieses befindet sich momentan noch in Bearbeitung. Informationen dazu werden zu gegebenem Zeitpunkt auf dieser Seite bekannt gegeben.