Wer konnte einen Antrag stellen?
Die Hälfte des Förderbudgets von 130.000 Euro sind für Mieterinnen und Mieter sowie selbstbewohnte Eigentumswohnungsbesitzende mit Erstwohnsitz im Kreis Mettmann vorgesehen. Hauseigentümerinnen und -eigentümer sind nicht antragsberechtigt, u.a. da aus Gründen des Klimaschutzes die Dachflächen für die Installation von größeren Anlagen genutzt werden sollten.
Die andere Hälfte des Förderbudgets ist für Mieterinnen und Mieter mit geringem Einkommen im Kreis Mettmann vorgesehen (Definition und vorzuweisende Nachweise werden noch bekannt gegeben). Das Förderprogramm für Mieterinnen und Mieter mit geringem Einkommen wird voraussichtlich erst in der zweiten Jahreshälfte starten können. Informationen zum Start und Ablauf dieses Teilprogramms werden auf dieser Seite bekannt gegeben werden.