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Welche Nachweise muss ich nach positiven Förderbescheid für den Erhalt der Fördermittel erbringen?

Sind die Fördervoraussetzungen erfüllt, erfolgt die Bewilligung bis zur Ausschöpfung der Fördermittel in der Reihenfolge des Antragseingangs beim Kreis Mettmann. Sind die zur Verfügung stehenden Fördermittel ausgeschöpft, ist das Förderprogramm ggfls. schon vorzeitig beendet.

Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach Vorlage des rechtskräftig abgeschlossenen Kauf- bzw. Leasingvertrags und Vorlage aller notwendigen Nachweisunterlagen. Sämtliche Auszahlungsvoraussetzungen müssen vor Ablauf von sechs Monaten ab Bekanntgabe der Bewilligung vorliegen.

Innerhalb einer Frist von sechs Monaten ab dem Datum des Bewilligungsbescheids (Frist zum Abruf der Förderpauschale) ist der Kreis Mettmann unaufgefordert über den Abschluss eines Kauf- oder Leasingvertrags zu informieren sowie alle notwendigen Angaben übermitteln bzw. zuzustimmen.

Folgende Angaben und Nachweisunterlagen müssen erbracht werden:

  • Förderkennung
  • Bankverbindung des Antragstellenden
  • Rechnung über den Kauf des E-Lastenfahrrads bzw. Vorlage des Leasingvertrags für das E- Lastenfahrrad mit Kaufpreisangebot (der vorgelegte Vertrag muss auf den Zuwendungsempfänger ausgestellt sein).
  • Hersteller, Typenbezeichnung und Rahmennummer des E-Lastenfahrrades

Sofern der Rechnungs-/Leasingbetrag von dem im Kostenvoranschlag genannten Kaufpreis abweicht, wird der Förderbetrag entsprechend angepasst.