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Wie stelle ich einen Förderantrag?

Der Antrag ist in Form eines digitalen Dokuments unter Förderantrag "E-Lastenräder Kreis Mettmann" beim Kreis Mettmann einzureichen. Sollte dies aus technischen Gründen nicht möglich sein, so besteht die Möglichkeit, ein schriftliches Antragsformular beim Kreis Mettmann anzufordern.

Mit dem Antrag ist ein Kostenvoranschlag über das E-Lastenfahrrad einzureichen. Nach Erhalt des Förderbescheids kann der Vertrag abgeschlossen und die notwendigen Nachweise erbracht werden. E-Lastenfahrräder, welche vor Erhalt des Bewilligungsbescheides angeschafft wurden, können nicht gefördert werden.

Der Antrag muss folgende Angaben der antragstellenden Person und des zu fördernden E-Lastenfahrrads, sowie die Art des Vertrages (Kauf- oder Leasingvertrag) enthalten:

  • Kontaktdaten der antragstellenden Person
    • Vor- und Nachname
    • Adresse des Erstwohnsitzes
    • E-Mail-Adresse
    • Telefonnummer

Die antragsstellende Person muss zudem Bestätigungen über verschiedene Sachverhalte abgeben:

  • Die Antragsdaten sind vollständig und wahrheitsgemäß.
  • Die antragsstellende Person hat die Förderrichtlinie „E-Lastenfahrräder im Kreis Mettmann“ gelesen.
  • Die personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen des  Förderprogramms durch den Kreis Mettmann erhoben, gespeichert und verarbeitet. Gleichzeitig werden die Informationen nach Art. 13 DS-GVO zur Erhebung von personenbezogenen Daten zur Kenntnis genommen.
  • Im Leasingantrag oder Kaufangebot über das E-Lastenfahrrad müssen die unter Fördergegenstand genannten und zu erfüllenden Bedingungen erkennbar sein. Der Leasingantrag bzw. das Angebot muss (1) auf den Antragsstellenden ausgestellt sein und (2) Hersteller und Typenbezeichnung des Lastenrades enthalten.
  • Nur vollständig ausgefüllte Anträge werden berücksichtigt.
  • Es besteht kein Rechtsanspruch auf den Erhalt der Förderung.
  • Nur vollständig ausgefüllte Anträge werden berücksichtigt.