Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Berechtigt für die Inanspruchnahme des Förderprogramms sind alle Bürgerinnen und Bürger (Privatpersonen) mit Erstwohnsitz im Kreis Mettmann.
- Die geförderten E-Lastenfahrräder dürfen nur für die private Nutzung verwendet werden.
- Gefördert wird ausschließlich der Neuerwerb von E-Lastenfahrrädern.
- Die gewährte Kaufprämie darf bei Ratenkäufen als einmalige Anzahlung verwendet werden. Bei einem Ratenkauf muss sich der Finanzierungsvertrag eindeutig auf das geförderte E-Lastenrad beziehen. Dies ist durch die Angabe der Rahmennummer sicherzustellen.
- Privat-Leasing (d.h. Leasing ohne Arbeitgeberbeteiligung) ist zulässig, sofern der Leasingvertrag auf 3 Jahre limitiert wird und danach eine Übernahme des Lastenfahrrades durch den Antragsstellenden vertraglich vereinbart wird (Eigentumsübertragung).
- Von der Kaufprämie ausgeschlossen sind Mietkäufe.
- Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
- Die Förderung ist auf ein E-Lastenfahrrad pro Haushalt begrenzt.