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Was wird gefördert?

Gefördert wird der Neuerwerb (Kauf oder Privat-Leasing) von serienmäßig hergestellten und elektronisch betriebenen Lastenfahrrädern (E-Lastenfahrräder) für den fahrradgebundenen Lastenverkehr; die serienmäßige Herstellung bezieht sich auf das Fahrgestell.

Diese müssen:

  • (Pflicht 1) Über standardisierte Sonderaufbauten sowie Sonderaufbauten zum Transport verfügen

UND

  • (Option 1) Eine Zuladung von mindestens 50 kg haben ODER
  • (Option 2) Eine Nutzlast (=zulässiges Gesamtgewicht-Eigengewicht des Lastenrades) von mindestens 150 kg transportieren können.