Was wird gefördert?
Gefördert wird der Neuerwerb (Kauf oder Privat-Leasing) von serienmäßig hergestellten und elektronisch betriebenen Lastenfahrrädern (E-Lastenfahrräder) für den fahrradgebundenen Lastenverkehr; die serienmäßige Herstellung bezieht sich auf das Fahrgestell.
Diese müssen:
- (Pflicht 1) Über standardisierte Sonderaufbauten sowie Sonderaufbauten zum Transport verfügen
UND
- (Option 1) Eine Zuladung von mindestens 50 kg haben ODER
- (Option 2) Eine Nutzlast (=zulässiges Gesamtgewicht-Eigengewicht des Lastenrades) von mindestens 150 kg transportieren können.