Abfallwirtschaftskonzept für den Kreis Mettmann
Der Kreis Mettmann ist als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger verpflichtet, ein Abfallwirtschaftskonzept über die Verwertung und Beseitigung der anfallenden und ihm zu überlassenden bzw. überlassenen Abfälle zu erstellen.
Inhalt und Umfang eines Abfallwirtschaftskonzeptes ergeben sich aus den bundes- und landesrechtlichen Vorgaben.
Das Abfallwirtschaftskonzept in der jeweils gültigen Fassung ist an dieser Stelle abrufbar: