Um eine Erlaubnis für den Umgang mit Krankheitserregern zu erhalten, müssen Sie folgende Dokumente beim Kreisgesundheitsamt Mettmann einreichen:
- Ein amtliches Führungszeugnis der Belegart "0" (behördliches Führungszeugnis)
- Ein Nachweis der Sachkenntnis als beglaubigte Kopie (erfolgreich abgeschlossenes Studium der Humanmedizin, Zahnmedizin, Pharmazie, naturwissenschaftliches Studium mit mikrobiologischem Inhalt, anderer vergleichbarer Studienabschluss)
- Nachweis einer mindestens zweijährigen hauptberuflichen Tätigkeit mit Krankheitserregern unter Aufsicht einer Person, die im Besitz der Erlaubnis zum Arbeiten mit Krankheitserregern ist, als beglaubigte Kopie
- Angabe der Krankheitserreger, mit denen Sie unter Punkt 3 tätig waren