Und so funktioniert es:
- i-Kfz-Straßenverkehrsamtsportal Kreis Mettmann aufrufen
- Identität mittels neuen elektronischen Personalausweises (nPA) oder elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion nachweisen.
- Sicherheitscode auf der Zulassungsbescheinigung Teil I freilegen.
- Notwendige Daten in die Antragsmaske des Portals eingeben:
- Kfz-Kennzeichen und gegebenenfalls Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN)
- Bei Kennzeichen und/oder Halterwechsel Sicherheitscode Zulassungsbescheinigung Teil II freilegen und eintragen.
- Datum einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) sowie einer gültigen Sicherheitsüberprüfung (SP)
- eVB-Nummer der Versicherung zum Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung
- IBAN – Halterkonto – für die SEPA-Lastschriftverfahren (Kfz-Steuer)
- Nächstes freies Kennzeichen auswählen, Wunschkennzeichen oder reserviertes Kennzeichen angeben
- Gebühr mittels ePayment-System bezahlen
- Zulassungsbescheid und vorläufiger Zulassungsnachweis werden sofort online bereitgestellt und müssen innerhalb von 30 Minuten heruntergeladen oder per E-Mail an sich selbst verschickt werden. Wird der vorläufige Zulassungsnachweis nicht innerhalb von 30 Minuten abgerufen, ist eine sofortige Inbetriebsetzung nicht möglich.
- Vorläufigen Zulassungsnachweis ausdrucken, sichtbar am Fahrzeug anbringen und sofort losfahren. Dieser ist max. 10 Tage gültig.
- Wichtig: Kennzeichen sind am Fahrzeug anzubringen!
- Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II, die Stempelplakettenträger sowie der Plakettenträger für die Hauptuntersuchung (HU) werden von der Zulassungsbehörde postalisch zugesandt