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Und so funktioniert es:

  • i-Kfz-Straßenverkehrsamtsportal Kreis Mettmann aufrufen
  • Identität mittels neuen elektronischen Personalausweises (nPA) oder elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion nachweisen.
  • Sicherheitscode auf der Zulassungsbescheinigung Teil I freilegen.
  • Notwendige Daten in die Antragsmaske des Portals eingeben:
  • Kfz-Kennzeichen und gegebenenfalls Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN)
  • Bei Kennzeichen und/oder Halterwechsel Sicherheitscode Zulassungsbescheinigung Teil II freilegen und eintragen.
  • Datum einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) sowie einer gültigen Sicherheitsüberprüfung (SP)
  • eVB-Nummer der Versicherung zum Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung
  • IBAN – Halterkonto – für die SEPA-Lastschriftverfahren (Kfz-Steuer)
  • Nächstes freies Kennzeichen auswählen, Wunschkennzeichen oder reserviertes Kennzeichen angeben
  • Gebühr mittels ePayment-System bezahlen
  • Zulassungsbescheid und vorläufiger Zulassungsnachweis werden sofort online bereitgestellt und müssen innerhalb von 30 Minuten heruntergeladen oder per E-Mail an sich selbst verschickt werden. Wird der vorläufige Zulassungsnachweis nicht innerhalb von 30 Minuten abgerufen, ist eine sofortige Inbetriebsetzung nicht möglich.
  • Vorläufigen Zulassungsnachweis ausdrucken, sichtbar am Fahrzeug anbringen und sofort losfahren. Dieser ist max. 10 Tage gültig.
  • Wichtig: Kennzeichen sind am Fahrzeug anzubringen!
  • Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II, die Stempelplakettenträger sowie der Plakettenträger für die Hauptuntersuchung (HU) werden von der Zulassungsbehörde postalisch zugesandt