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Umschreibung eines gebrauchten Fahrzeuges bei Halterwechsel, aber ohne Kennzeichenwechsel

Und so funktioniert es:

  • i-Kfz-Straßenverkehrsamtsportal Kreis Mettmann aufrufen
  • Identität mittels neuen elektronischen Personalausweises (nPA) oder elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion nachweisen
  • Sicherheitscodes der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II freilegen
  • Notwendige Daten in die Antragsmaske des Portals eingeben:
    • Kfz-Kennzeichen des Fahrzeugs und gegebenenfalls Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN)
    • Freigelegte Sicherheitscodes der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II
    • Datum einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) sowie einer gültigen Sicherheitsüberprüfung (SP)
    • eVB-Nummer der Versicherung zum Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung
    • IBAN – Halterkonto – für die SEPA-Lastschriftverfahren (Kfz-Steuer)
  • Gebühr mittels ePayment-System bezahlen
  • Nach Eingang Ihres Zulassungsantrags wird dieser in der Zulassungsstelle geprüft.
  • Zulassungsbescheid und vorläufiger Zulassungsnachweis werden sofort online bereitgestellt und müssen innerhalb von 30 Minuten heruntergeladen oder per E-Mail an sich selbst verschickt werden. Wird der vorläufige Zulassungsnachweis nicht innerhalb von 30 Minuten abgerufen, ist eine sofortige Inbetriebsetzung nicht möglich.
  • Vorläufigen Zulassungsnachweis ausdrucken, sichtbar am Fahrzeug anbringen, und sofort losfahren. Dieser ist maximal 10 Tage gültig.
  • Wichtig: Bei Kennzeichenwechsel sind die neuen Kennzeichen am Fahrzeug anzubringen!
  • Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II, die Stempelplakettenträger sowie der Plakettenträger für die Hauptuntersuchung (HU) (bei Kennzeichenwechsel) werden von der Zulassungsbehörde postalisch zugesandt.

Beim Wechsel des Kennzeichens zusätzlich

  • Bisherige Kennzeichenschilder mit Stempelplaketten und darunterliegenden Sicherheitscodes freilegen. Diese Schilder werden erst ab 2015 ausgegeben und sind am aufgedruckten QR-Code erkennbar.
  • Nach Eingang Ihres Zulassungsantrags wird dieser in der Zulassungsstelle geprüft und bearbeitet. Ihre Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II, sowie bei Kennzeichenwechsel der Zulassungsbescheid, Stempelplakettenträger und der Plakettenträger für die Hauptuntersuchung (HU) zum Aufkleben auf das Kennzeichen werden von der Zulassungsbehörde postalisch an Sie versendet.
  • Plakettenträger aufbringen und losfahren.