Inhalt

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden:

  • Ein nach dem 01. Januar 2015 zugelassenes Fahrzeug, welches im Kreis Mettmann angemeldet ist.
  • Kfz-Kennzeichen mit Stempelplaketten mit verdeckten Sicherheitscodes.
  • Zulassungsbescheinigung Teil I („Fahrzeugschein“) mit verdecktem Sicherheitscode.