Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden:
- Ein nach dem 01. Januar 2015 zugelassenes Fahrzeug, welches im Kreis Mettmann angemeldet ist.
- Kfz-Kennzeichen mit Stempelplaketten mit verdeckten Sicherheitscodes.
- Zulassungsbescheinigung Teil I („Fahrzeugschein“) mit verdecktem Sicherheitscode.