Mit der unbeschränkten Klasse A können Sie im Zuge der Stufenregelung bereits ab einem Alter von 20 Jahren Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h fahren. Ohne Stufenregelung können Sie die unbeschränkte Klasse A erst ab einem Alter von 24 Jahren fahren.
Wenn Sie 21 Jahre alt sind, dürfen Sie mit der unbeschränkten Klasse A dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 ccm bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von mehr als 15 kW fahren.
In den oben genannten Fällen gilt, dass Sie Ihren Führerschein bereits sechs Monate vor dem Erreichen des jeweiligen Mindestalters beantragen können.