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Mit der Klasse A2 dürfen Sie Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt und die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind, fahren.