Betriebserlaubnis
Der Antrag ist mindestens 6 Wochen vor dem gewünschten Erlaubnistermin einzureichen.
Wechsel der Filialleitung
Nach § 2 Abs. 5 Ziffer 2 muss ein Wechsel der Filialleitung zwei Wochen vor der Änderung durch den Betreiber der Apotheke bei der zuständigen Behörde angezeigt werden. Bei einem unvorhergesehenen Wechsel muss die Änderungsanzeige unverzüglich erfolgen.